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Liebe Besucher, liebe Einsteller

Da wir nah an der Natur und vor allem mit der Natur leben, möchten wir an dieser Stelle und in unregelmäßigen Abständen Tips und Verhaltensweisen aufzeigen, die mit Pflanzen zu tun haben. Und zwar mit Pflanzen die, sowohl für die Pferde (und auch andere Tiere), und auch für den Menschen eine gewisse Gefahr für die Gesundheit darstellen. In den Texten sind auch allgemeine Verhaltensregeln beschrieben, die eine gewisse Beachtung verdienen.

Ein großer Teil der Texte und Bilder wurde bei Wikipedia entnommen.
Hiermit wird gleichzeitig das Copyright anerkannt.

Jakobs-Greiskraut

Das Jakobs-Greiskraut (Senecio jacobaea; Syn.: Jacobaea vulgaris Gaertn.) wird auch Jakobs-Kreuzkraut genannt und gehört zur Pflanzengattung der Greiskräuter (Senecio) innerhalb der Familie der Korbblütler (Asteraceae).

Der Artname bezieht sich auf den Blühtermin um Jacobi (25. Juli) – eigentlich beginnt die Blühzeit jedoch schon Anfang Juni mit schütteren Blütenständen. Die typisch „buschigen“, stark verzweigten Blütenstände werden aber tatsächlich erst im Hochsommer voll ausgebildet.

Jakobs-Greiskraut ist die Nationalblume der Isle of Man, wo sie unter dem Namen Cushag bekannt ist.

Senecio jacobaea ist eine meist zweijährige, manchmal auch länger ausdauernde, krautige Pflanze. Im ersten Jahr besteht sie ausschließlich aus etwa 20 cm langen Grundblättern. Eine oft dunkelrot überlaufene, aufrechte Sprossachse (Stängel) mit Blütenständen entwickelt sich erst im zweiten Jahr. Bei den leierförmig fiederteiligen Laubblättern sind die unregelmäßigen und stumpf gezähnten Abschnitte zum Ende hin verbreitert; an ihrer Basis weisen sie Öhrchen auf.

Die Pflanzen erreichen Wuchshöhen von 30 bis 100 cm, wobei im oberen Teil die zahlreichen gelben Blütenköpfchen in einer weit verzweigten, vielblütigen Schirmrispe sitzen. Die Blütenköpfchen haben einen Durchmesser von etwa 15 bis 25 mm. Die Zungenblüten sind meist gut ausgebildet, können aber auch fehlen; ihre Anzahl liegt gewöhnlich zwischen 12 und 15 je Blütenköpfchen. Die Blütenköpfchen besitzen eine Hülle aus 13 Hüllblättern sowie anliegenden (oder nur ein bis zwei abstehenden) Außenhüllblättern. Die Spitzen der Hüllblätter sind meistens schwarz gefärbt. Der der Windverbreitung dienende Pappus verblühter Exemplare fällt leicht ab.

Neben der Nominatform Gewöhnliches Jakobs-Greiskraut (Senecio jacobaea subsp. jacobaea) wird an Küsten die Unterart Dünen-Jakobs-Greiskraut (Senecio jacobaea subsp. dunensis (Dumort.) Kadereit & P.D. Sell) unterschieden. Diese Sippe zeichnet sich durch niedrigeren Wuchs, fehlende Zungenblüten und spinnwebartige, wollige Behaarung aus.

Inhaltsstoffe und Giftigkeit

Diese Pflanzenart wird von Landwirten und Pferdehaltern nicht gerne gesehen, da alle ihre Teile auf Grund der enthaltenen leberschädigenden Pyrrolizidinalkaloide giftig sind.
Der Gehalt ist in den Blüten bis zu doppelt so hoch wie im Kraut. Im Einzelnen sind Acetylerucifolin, E-Erucifolin, Z-Erucifolin, 21-Hydroxyintegerrimin, Integerrimin, Jacobin, Jacolin, Jaconin, Jacozin, Retrorsin, Ridellin, Senecionin, Seneciphyllin, Senecivernin, Spartioidin und Usaramin vorhanden.[2] Die Alkaloide bleiben, im Gegensatz zu vielen anderen Giftpflanzen, bei der Konservierung in Heu oder Silage wirksam und werden auf diese Weise auch von Weidetieren mit aufgenommen, die die im frischen Zustand bitter schmeckenden Kräuter ansonsten eigentlich meiden. Auch kleine Dosen schädigen die Leber dauerhaft, so dass eine schleichende Vergiftung über Jahre möglich ist. Insbesondere bei Pferden, aber auch bei Rindern kann das Kraut zu ernsthaften Erkrankungen und schließlich zum Tod führen. Als tödliche Dosis für Pferde werden 40 bis 80 Gramm Frischpflanze pro Kilogramm Körpergewicht genannt, bei Rindern 140 Gramm. Schafe und Ziegen sind weniger empfindlich, bei Aufnahme größerer Mengen (zwei bis vier Kilogramm pro kg Körpergewicht) sollen aber auch bei diesen Todesfälle auftreten.

Anmerkung: Sollten unsere Einsteller diese Pflanze in direkter oder weiterer Nähe unseres Hofes finden, so bitten wir eindringlich um eine Information dazu. Sollten Sie die Pflanze selbst entfernen wollen, so benutzen Sie bitte Handschuhe oder einen anderen Handschutz. Danach bitte entweder die Pflanzenreste in die Mülltonne oder verbrennen.

 

 

Ambrosia
 
 
Die Traubenkräuter oder Ambrosien (Ambrosia) bilden eine Pflanzengattung der Familie der Korbblütler (Asteraceae). Der botanische Gattungsname ist abgeleitet von griechisch a-brotos für unsterblich.

Einzelne Arten der Gattung Ambrosia verwildern leicht, breiten sich sehr effizient und invasiv aus und sind schwer auszurotten (daher der Gattungsname). Einige Arten verursachen vielfältige Schäden für Gesundheit, Natur und Wirtschaft.

Beschreibung

Ambrosia-Arten sind ein- bis mehrjährige krautige Pflanzen oder Sträucher, die Wuchshöhen von 10 bis über 400 cm erreichen. Meist bilden sie Rhizome. Die Stängel sind meist aufrecht, seltener niederliegend, oft sind sie verzweigt. Die Blätter sind sehr vielgestaltig. Die wechsel- oder gegenständigen Laubblätter sind gestielt oder ungestielt. Die Blattspreite ist einfach bis gefiedert. Die Blattränder sind glatt bis gezähnt.

Ambrosia-Arten sind meist einhäusig getrenntgeschlechtig (monözisch). In verzweigten Blütenständen stehen viele meist eingeschlechtige, körbchenförmigen Teilblütenstände zusammen. Die Köpfchenböden sind diskusförmig. Die oft schwarzen Achänen besitzen keinen Pappus

Arten und Vorkommen

Die Gattung umfasst 30 bis über 40 Arten, die vorwiegend in Nordamerika heimisch sind.

In Europa kommen insbesondere das als hochallergen bekannte Beifußblättrige Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) sowie seltener das Dreiblättrige Traubenkraut (Ambrosia trifida) und das Ausdauernde Traubenkraut (Ambrosia psilostachya) als Neophyten vor.
In Europa erfolgt die Verbreitung meist durch verunreinigtes Vogelfutter, Samenmischungen, Getreide und anderes Saatgut. Aufgrund der hochallergenen Wirkung in Verbindung mit der schnellen Ausbreitung der Pflanze ist in der Schweiz, Italien und Ungarn jeder Bürger sogar gesetzlich dazu verpflichtet, sie zu melden und außerdem zu vernichten.
Zuwiderhandlungen dieser Regelung sind mit Geldstrafen belegt.

Hierzu gibt es auch eine eigene Webseite: www.ambrosia.de

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/9/9b/Ambrosia_dumosa_2.jpg/233px-Ambrosia_dumosa_2.jpg

Ambrosia dumosa

 

 

Weiterführende Links: http://www.jki.bund.de/

 

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Letztes Update am 26 Mai 2018